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FAQ
Allgemein
Kinderpsychologie
Klinische Psychologinnen haben ein Master- oder Diplomstudium der Psychologie abgeschlossen und eine Zusatzausbildung in Klinischer Psychologie absolviert. Sie diagnostizieren psychische Störungen, führen psychologische Testverfahren (Testdiagnostik) durch und bieten Beratung sowie psychologische Therapie an. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.
Psychotherapeutinnen haben eine eigene Psychotherapieausbildung abgeschlossen. Der Grundberuf kann unterschiedlich sein; ein Studium ist für die Ausbildung zur Psychotherapeutin keine Voraussetzung. Psychotherapeutinnen behandeln psychische Erkrankungen mit unterschiedlichen Therapieverfahren wie Verhaltenstherapie, systemischer Familientherapie oder Psychoanalyse. Sie dürfen keine Medikamente verschreiben.
Psychiaterinnen haben Medizin studiert und eine Facharztausbildung in Psychiatrie abgeschlossen. Sie diagnostizieren psychische Erkrankungen, dürfen Medikamente verschreiben und bieten teilweise auch psychotherapeutische Behandlungen an.
Es gibt kein Mindestmaß an Leidensdruck für eine Behandlung. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt auf und wir klären Ihr Anliegen ab. Möglicherweise stellen Sie nach dem Erstgespräch fest, dass Sie keine klinisch-psychologische Hilfe benötigen - oder es finden vereinzelte Termine statt, die Ihnen ausreichend Hilfe sein können. Oder aber Sie entschließen sich, in einen längeren Behandlungsprozess gehen zu wollen - alle Möglichkeiten stehen Ihnen offen.
Klinische Psycholog*innen sind für alle seelischen Leiden zuständig. Die Auflistung meiner Schwerpunkte schließt andere Erkrankungen nicht aus; sie bietet lediglichen einen kurzen Überblick über meine Schwerpunkte. Wir können ihr Anliegen in jedem Fall telefonisch besprechen um abzuklären, ob ich die richtige Ansprechperson dafür bin. Sollte ich nicht die spezifischen Kenntnisse für Ihre Fragestellung haben, werde ich mich um eine Weitervermittlung an Kolleg*innen aus Psychologie oder Psychotherapie oder alternative Ansprechpartner*innen bemühen. Auf ausdrücklichen Wunsch hin vernetze ich mich gerne mit anderen Behandler*innen, um Ihnen die beste Behandlung zu ermöglichen. Auch die Weiterüberweisung zu einer Klinisch-Psychologischen Testdiagnostik ist auf Ihren Wunsch gerne möglich.
Nicht immer sind Partner*innen bereit, den Schritt in die Paartherapie zu gehen. Oft macht es auch als Einzelperson Sinn, sich zur eigenen Paarbeziehung beraten zu lassen. Mögliche Ansätze sind eigene Anteile an der Beziehungsgestaltung, Entwicklung von Bewältiungsstrategien etc. Dies kann die Beziehungsqualität und das eigene Wohlbefinden verändern, auch wenn der/die Partner*in keine Behandlung in Anspruch nehmen möchte.
Selbstverständlich ist es möglich, die Behandlung auch als Privatzahler*in in Anspruch zu nehmen. Die Daten, welche Sie mir bekannt geben, werden streng vertraulich behandelt und gelangen nirgends hin. Falls Sie einen Kassenzuschuss bekommen möchten, reichen Sie die Rechnungen selbst bei der Krankenkasse ein.
Bitte melden Sie sich umgehend über Telefon/Mobilboxnachricht, E-Mail oder SMS. Absagen sind bis spätestens 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit möglich; sollte die Absage nicht oder verspätet eintreffen, wird der Termin zur Gänze verrechnet. Nicht abgesagte Termine werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.
Das Erstgespräch benötigt Ihrerseits keine besondere Vorbereitung. Vielleicht kommen Sie schon mit einem gesetzten Ziel, vielleicht möchten Sie sich Zeit lassen und gemeinsam herausfinden, wo Sie gerne hin möchten. Gerne werde ich Ihnen gezielte Fragen stellen, um Ihnen den Erstkontakt zu erleichtern.
Falls es Vorbefunde einer psychotherapeutischen, psychiatrischen oder anderwertigen Behandlung gibt, ist es hilfreich, diese zum Erstgespräch mitzubringen bzw. sie vorab per E-Mail zu übermitteln.
Sie können sich sicher sein, dass ohne ihren ausdrücklichen Wunsch bzw. die schriftliche Entbindung von der Schweigepflicht keinerlei Kontakt von mir zu anderen Personen oder Stellen aufgenommen wird. Die psychologische Schweigepflicht (verankert im Psychologengesetz 2013) schützt ihre Daten - Vertraulichkeit bietet die Basis einer jeden psychologischen Behandlung.
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