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Ablauf und Honorar

Erstgespräch

Gemeinsam vereinbaren wir telefonisch oder per E-Mail einen Erstgesprächstermin. Er dient dem ersten Kennenlernen und Sie bekommen ein Gefühl dafür, ob ich die richtige Person für Ihre Anliegen bin. Wir besprechen mögliche Therapieziele und Sie erhalten einen Einblick in meine Arbeitsweise; bereits das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses. Danach nehmen Sie sich die nötige Zeit um zu entscheiden, ob Sie eine Behandlung beginnen möchten.

Termine

Termine sind je nach Zielsetzung im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Abstand möglich, später auch in weiteren Abständen. Für Paargespräche plane ich mehr Zeit ein, damit beide Partner genug Raum haben, sich zu äußern.

 

Behandlungshonorare 2025 und Zuschüsse

Erstgespräch (60 min.) 120€

Behandlung (60 min.) 120€

Paargespräch (100 min.) 185€

Da das Erstgespräch wird als Teil der psychologischen Behandlung in Rechnung gestellt.

Anpassungen des Honorars/Inflationsanpassung zum Jahresbeginn vorbehalten.

Am 1.1.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen und wird demnach von den österreichischen Kassen bezuschusst. Voraussetzung dafür ist eine krankheitswertige Diagnose. Einen Teil der Kosten für jede Einheit bekommen Sie im Nachhinein von Ihrem Versicherungsträger zurücküberwiesen.

Die Zuschüsse betragen pro Einheit:
ÖGK: € 33,17
BVAEB: € 46
SVS: € 45

Jede Einheit besteht aus 50 bzw. 90 Minuten Behandlungszeit und 10 Minuten gesetzlich vorgeschriebener Dokumentation.

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen kann vom Land Steiermark zusätzlich mit 36,94€ pro Einheit gefördert werden - ich berate Sie gerne!

Sollten Sie eine Privatzahlung bevorzugen, ist dies selbstverständlich ebenfalls möglich. In diesem Fall werden keine Daten an Ihren Versicherungsträger weitergegeben.

In vielen Fällen übernehmen auch private Zusatzversicherungen einen Teil der Behandlung. Bitte informieren Sie sich bei Interesse direkt bei Ihrem Versicherungsträger.

Ich bitte um Bar- oder Kartenzahlung nach dem Ende der Behandlungseinheit.
 

Verschwiegenheit  

Meine Tätigkeit unterliegt dem Psychologengesetz 2013. Während und auch nach der Klinisch-Psychologischen Behandlung herrscht Verschwiegenheitspflicht. Sowohl der bestehende oder vergangene Kontakt zu mir als Behandlerin als auch die besprochenen Inhalte sind vertraulich.

 

Absageregelung

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich um rechtzeitige Absage per Email, SMS oder Mobilboxnachricht. Diese Regelung betrifft auch vereinbarte Erstgesprächstermine. Sollte die Absage nicht oder weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wird die Einheit zur Gänze verrechnet. Diese Regelung ist gültig unabhängig vom Grund der Absage; sollten Sie lediglich in der Mobilität verhindert sein, ist ein Abhalten der Einheit via Telefon oder Videochat auf Wunsch möglich (nach Verfügbarkeit der technisch notwendigen Mittel).

 

Bei einer Verspätung kann die versäumte Zeit aus terminlichen Gründen nicht angehängt werden. Im Falle eines Nichterscheinens/Verspätung ohne Verständigung behalte ich mir vor, die Praxis 10 Minuten nach vereinbartem Terminstart zu verlassen, in diesem Falle wird der Termin als nicht wahrgenommen verbucht. Ich bitte um Ihr Verständnis!

 

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