FAQ - häufige Fragen

Wie viele Termine werden nötig sein, um mein Anliegen entsprechend behandeln zu können?
Es ist nicht möglich, eine genaue Auskunft zu geben, da sich oftmals im Prozess weitere Fragen ergeben. Manchmal benötigt eine Thematik auch nur wenige Sitzungen. Eine grobe Einschätzung kann nach ein bis zwei Terminen gegeben werden.
Ich möchte nicht, dass meine Behandlung irgendwo aufscheint - ist das möglich?
Klinisch-Psychologische Behandlung unterliegt einer Verschwiegenheitsverpflichtung. Dies bedeutet, dass niemand von einem Kontakt oder einer Behandlung in meiner Praxis erfährt. Dies betrifft auch die Krankenkasse; da die Behandlung eine Privatleistung darstellt, werden weder Diagnosen noch sonstiges übermittelt.
Mir gefällt ihre Website, finde aber keine Information über mein eigenes Leiden. Soll ich Sie trotzdem anrufen?
Klinische Psycholog*innen sind für alle seelischen Leiden zuständig. Die Auflistung meiner Schwerpunkte schließt andere Erkrankungen nicht aus; sie bietet lediglichen einen kurzen Überblick über meine Schwerpunkte. Wir können ihr Anliegen in jedem Fall telefonisch besprechen um abzuklären, ob ich die richtige Ansprechperson dafür bin. Sollte ich nicht die spezifischen Kenntnisse für Ihre Fragestellung haben, werde ich mich um eine Weitervermittlung an Kolleg*innen bemühen.
Ich bin mir nicht sicher, ob es mir schlecht genug für eine Behandlung geht. Woher weiß ich, ob ich wirklich eine Behandlung brauche?
Es gibt kein Mindestmaß an Leidensdruck für eine Behandlung. Wenn Sie sich unsicher sind, nehmen Sie gerne Kontakt auf und wir klären Ihr Anliegen ab. Möglicherweise stellen Sie nach dem Erstgespräch fest, dass Sie keine Hilfe benötigen - oder es finden vereinzelte Termine statt, die Ihnen ausreichend Hilfe sein können. Oder aber Sie entschließen sich, in einen längeren Behandlungsprozess gehen zu wollen - alle Möglichkeiten stehen Ihnen offen. Psychische Erkrankungen manifestieren sich möglicherweise, wenn sie nicht behandelt werden - aus diesem Grund wird bei einem möglichen Behandlungswunsch in jedem Falle eine Abklärung im Erstgespräch empfohlen.
Ich bin habe ein geringes Einkommen. Kann ich trotzdem eine Behandlung in Anspruch nehmen?
Ich bin bemüht, auch Menschen mit geringerem Einkommen Angebote machen zu können. Aus diesem Grund habe ich vereinzelte Behandlungsplätze, die ich zum reduzierten Tarif anbieten möchte. Möglich sind auch Termine im zweiwöchentlichen Abstand, sofern das spezifische Thema diese Behandlungsfrequenz zulässt.
Paartherapie - was tun, wenn mein*e Partner*in nicht mitkommen möchte?
Nicht immer sind Partner*innen bereit, den Schritt in die Paartherapie zu gehen. Oft macht es auch als Einzelperson Sinn, sich zur eigenen Paarbeziehung beraten zu lassen. Mögliche Ansätze sind eigene Anteile an der Beziehungsgestaltung, Entwicklung von Bewältiungsstrategien etc. Dies kann die Beziehungsqualität und das eigene Wohlbefinden verändern, auch wenn der/die Partner*in keine Behandlung in Anspruch nehmen möchte.
Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Bitte melden Sie sich umgehend über Telefon, E-Mail oder SMS. Absagen sind bis 24 Stunden vor der vereinbarten Einheit möglich; sollte die Absage nicht oder verspätet eintreffen, wird der Termin verrechnet.